Heilpraxisnet.de Pflege-TÜV vom Gericht bestätigt Heilpraxisnet.de Der sogenannte Pflege-TÜV, das heißt die Veröffentlichung von Berichten über die Qualität der Pflegeeinrichtungen durch die Krankenkassen, ist zulässig. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in einem gestrigen Urteilsspruch entschieden. Urteil: Pflege-TÜV-Ergebnisse dürfen veröffentlich werden Welt Online Deutschland: Gericht: “Pflege-TÜV”-Ergebnisse dürfen veröffentlicht werden ZEIT ONLINE Gericht erlaubt die Veröffentlichung der “Pflege-TÜV”-Ergebnisse Derwesten.de AFP  - Augsburger Allgemeine Alle 53 Artikel »

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